Sachbezugskarte - die ideale Lösung ab 2022
Wir machen aus den neuen steuerrechtlichen Vorgaben das Beste und bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern nach wie vor größte Flexibilität – individuell auf Ihre Wünsche angepasst.

Neue Vorgaben ab 2022
Mit den neuen steuerrechtlichen Vorgaben ab Januar 2022 bieten wir Ihnen verschiedene Varianten an, die Sie auch kombinieren können. Damit sorgen wir dafür, dass die Karten ohne Austausch absolut steuerkonform weiterverwendet werden und Ihre Mitarbeiter den Spielraum der Vorschriften optimal ausnutzen können.
Alle Sachbezugskarten können bis zum 31.12.2021 wie gewohnt in aktueller Ausführung steuerkonform genutzt werden. Die Umstellung erfolgt ab jetzt digital, daher ist kein Kartenaustausch notwendig!
Unsere Kartenarten
für maximale Flexibilität
Wunsch-Händler
Ihre Mitarbeiter bezahlen bei einem bestimmten Händler. Darunter versteht man alle Niederlassungen deutschlandweit.
Regionalkarte
Ihre Mitarbeiter bezahlen innerhalb einer bestimmten Region. Die Region kann z.B. eine Stadt oder ein Landkreis sein.
Wunsch-Warengruppe
Ihre Mitarbeiter bezahlen innerhalb der Warengruppe bei verschiedenen Händlern innerhalb Deutschlands.
Individuelle Händlerliste
Ihre Mitarbeiter bezahlen in einem von Ihnen definierten Händlerkreis. Wir erfüllen Ihre individuellen Wünsche gerne.
Wie geht es weiter?
Wählen Sie jetzt eine Kartenart
Finale Umstellung zum Januar 2022
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter entscheiden
Ihre Vorteile mit der Sachbezugskarte
Profitieren Sie weiterhin von einzigartigen Steuervorteilen und stärken Sie die Bindung Ihrer Mitarbeiter nachhaltig.
Flexibilität & Individualität
Wir bieten Ihnen eine Auswahl aus 4 Kartenarten, um Ihren Mitarbeitern weiterhin maximale und individuelle Flexibilität zu bieten.
Erhöhter Freibetrag
Ab Januar 2022 gilt ein erhöhter Freibetrag von 50€ für Sachbezüge. Sie steigern die Mitarbeitermotivation mit steuerfreien Vorteilen.
Vielfältige Auswahl
Die Sachbezugskarten Ihrer Mitarbeiter können ohne Austausch weiterhin absolut steuerkonformgenutzt werden. Die Umstellung erfolgt digital.
Was Sie interessieren könnte
Ihre Mitarbeiter können Ihre Sachbezugskarte nach wie vor wie gewohnt nutzen. Ein Austausch der Karte ist auch mit den neuen steuerrechtlichen Vorgaben ab Januar 2022 nicht nötig. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter welche Kartenart Sie gewählt haben. Genauere Infos können von Ihren Mitarbeitern über den Web-Zugang auf umsatzübersicht.sachbezugskarte.eu eingesehen werden.
Ab sofort können Sie die Einstellung der Kartenart über Ihren Firmenzugang auf https://www.sachbezugskarte.eu/ vornehmen. Sie können die gleiche Kartenvariante für alle Mitarbeiter unter „Firmendaten“ wählen oder auch individuell für jeden Mitarbeiter unter „Ihre Mitarbeiterkarten im Detail“ Einstellungen vornehmen. Sie können die Wahl der Kartenart jederzeit ändern. Die Wahl greift zu jedem 1. eines neuen Monats.
Bitte beachten Sie, dass eine Auswahl Ihrerseits dringend bis 01.01.2022 erforderlich ist! Ansonsten wird automatisch die Kartenart „Händler“ mit der Auswahl „REWE“ hinterlegt.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über Ihre Wahl.
Bei individuellen Wünschen melden Sie sich gerne bei uns. Wir möchten Ihnen die größtmögliche Flexibilität bieten und bedienen Ihre individuellen Bedürfnisse gerne.
Unter „Händler“ versteht man die ganze Händlerkette, man kann also in allen Niederlassungen des ausgewählten Händlers deutschlandweit bezahlen.
Beispiele: Aldi, Lidl, Penny, Hornbach, Esso, dm.
Die Auswahlmöglichkeit steht Ihnen bereits jetzt über Ihren Firmenzugang zur Verfügung.
Innerhalb einer Waren-Gruppe kann weltweit bei verschiedenen Händlern mit der Sachbezugskarte bezahlt werden.
Beispiele: Tanken, Downloads, Gastronomie
Die Auswahlmöglichkeit steht Ihnen bereits jetzt über Ihren Firmenzugang zur Verfügung.
Eine individuelle Region kann von Ihnen ganz nach den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter definiert werden.
Melden Sie sich bei uns und wir nehmen die Einstellung für Sie vor.
Ein individueller Händlerkreis kann von Ihnen ganz nach den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter definiert werden.
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